
Stille Bestattung
Schweigen ist eine würdige Art von einem Menschen Abschied zu nehmen. Das zeugt von Respekt. Leise oder nur mit wenigen Worten können Sie Abschied nehmen. Dies kann im kleinen Kreis der Angehörigen oder auch in einer grösseren Gruppe erfolgen.

Begleitete Bestattung
Sie gestalten zusammen mit einem Zeremoniar,Pfarrer oder auf Anweisung des Verstorbenen eine Abschiedsfeier.

Gedenkfahrten auf dem See
Gedenkfahrten sind ein schöner Anlass um an den Ort, der uns mit der Ruhestätte eines geliebten Menschen erinnert, zu fahren. Es kann eine Blume dem Wasser übergeben werden. Schöne Erinnerungen können aufgefrischt werden. Solchen Fahrten können wir Ihnen gerne anbieten.
Rechtliches zur Urne
keine Friedhofspflicht
- Die Schweiz kennt keine Friedhofspflicht, wiees sie z. B. in Deutschland gibt.
- Angehörige können die Urne im Krematiorium abholen und frei darüber verfügen.
Begleitete Seebestattung
was erlaubt ist
- Von Gesetzes wegen ist es komerziellen Bestattungsinstituten und Privaten nicht erlaubt Stoffe in den See einzubriengen, weiche das Wasser nachteilig beeinflussen können.
- Die Behörden in der Schweiz handeln mit Augenmass und stellen den Wunsch des Vorstorbenen über Paragraphen, wenn Angehörige den letzten Willen erfüllen.
Gedenkfahrt
ab CHF 450.00
- Fahrt mit Segel- oder Motorboot bis 4 Stunden
- Ansprache auf Wunsch